Seit dem 1. Januar 2022 ist das routinemäßige Kükentöten verboten.
Schon vorher konnten Verbraucher Gutshof-Ei Produkte kaufen, bei denen auf das Töten der männlichen Eintagsküken verzichtet wurde. Bei diesen Produkten wurden bei der Legenhennen-Zucht die männlichen Küken aufgezogen und zu einem späteren Zeitpunkt als Lebensmitteln verwendet. Das Verfahren der Geschlechts-Früherkennung war zu dieser Zeit noch nicht ausgereift.
Gutshof-Ei setzt bei der Legehenne-Aufzucht auf das Verfahren der Geschlechts-Früherkennung
Bei der Legehennen-Aufzucht wird durch ein modernes Verfahren das Geschlecht im Brut-Ei schon vor dem Brüten festgestellt. So kann sicher festgestellt werden, aus welchen Eiern die für die Zucht benötigten Legehennen schlüpfen werden. Nur diese Eier werden im Brutverfahren bis zum Ausbrüten verwendet.
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